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OLG Hamburg, 07.03.2003 - 2 Wx 85/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Beseitigung von Veränderungen an der Fassade einer Wohnungseigentumsanlage durch Markisen und Fenstergitter; Folgen einer Erledigungserklärung im Wohnungseigentumsverfahren; Zur verbindlichen rechtlichen Beurteilung eines Abstimmungsergebnisses durch den ...
- Judicialis
ZPO § 264 Nr. 2; ; WEG § 24 Abs. 6; ; WEG § 47; ; WEG § 47 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 264 Nr. 2; WEG § 24 Abs. 6
Erledigung in der Hauptsache im Wohnungseigentumsverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erledigung bei sinnloser Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rechtliche Beurteilung eines WEG-Abstimmungsergebnisses durch den Versammlungsleiter
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 318 T 65/98
- OLG Hamburg, 07.03.2003 - 2 Wx 85/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2003 - 2 Wx 85/99
Dem Versammlungsleiter obliegt nämlich entsprechend der gesetzgeberischen Wertung i.S.d. § 24 Abs. 6 WEG, nach der der Versammlungsleiter dafür zu sorgen hat, dass nicht nur das Abstimmungsergebnis, sondern auch das Beschlussergebnis zutreffend in die Niederschrift aufgenommen wird, nicht nur die Auszählung der gültigen Stimmen sondern auch die (vorläufig) für die Wohnungseigentümer verbindliche rechtliche Beurteilung des Abstimmungsergebnisses (vgl. BGHZ 148, 335 (343)).